Das Land hat die Schulen heute über die Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gruppen informiert.

Es gibt dabei drei wesentliche Neuerungen.

  • Im Regelfall muss nur noch die positiv getestete Person in Quarantäne. Ausnahmen kann es geben, wenn die Schule explizit „Ansteckungssituationen“ ohne Maske dem Gesundheitsamt meldet. Da die Maske in der Regel getragen wird, geht es hier um Ausnahmen.
  • Damit entfällt auch die Dokumentationspflicht der Sitzordnung. 
  • Die Anzahl der Testungen wird erhöht. Demnächst müssen wir immer montags, mittwochs und freitags testen. Dieser Rhythmus gilt verbindlich ab dem 20.9.. Schüler:innen, die am Testtag fehlen, müssen den Test am ersten Schulbesuchstag nach dem Fehlen nachholen.