Es ist uns bewusst, dass die Unterscheidung zwischen dem durch Verordnung verbotenen Vereinssport und dem weiterhin verpflichtenden Schulsport nicht für alle leicht nachvollziehbar ist.
Für die Organisation des Sportunterrichts gibt es Vorgaben des Ministeriums, die von der Schule und den Sportlehrerinnen und Sportlehrern selbstverständlich eingehalten werden.* Bestimmte Übungsformen, die einen längeren Kontakt der Schülerinnen und Schüler erfordern würden, finden nicht statt. Die gewählten Bewegungsformen bieten die Möglichkeit, die Abstände einzuhalten bzw. einen engeren Kontakt auf kurze Begegnungen zu beschränken. Die Sporthallen lassen sich gut lüften und sind ausreichend groß. Die Umkleidekabinen haben eine mechanische Entlüftung. Zum Umkleiden werden die Gruppen so geteilt, dass es keine Vermischung von verschiedenen Klassen oder Kursen gibt.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pflicht, aktiv die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen. Dazu gehört es, dass in der Umkleidekabine die Maske getragen wird, auch wenn dieses nicht von den Lehrkräften kontrolliert werden kann. Die Maske muss mit in den Sportunterricht genommen werden.
In Bewegungsformen müssen die Schülerinnen und Schüler auch selbstständig auf die Abstände achten und den Raum entsprechend nutzen. Die Lehrkräfte fordern die Abstände ein, können diese aber nicht lückenlos kontrollieren.
In den theoretischen Unterrichtsphasen oder in Phasen des Zuschauens und Wartens, wenn die Abstände nicht gegeben sind, müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Bewegungsformen brauchen sie die Maske nicht zu tragen.
Schülerinnen und Schüler können sich nicht aus Sorge vor einer möglichen Ansteckung vom Sportunterricht befreien lassen. Wenn sie aber während des gesamten Sportunterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen möchten, dann dürfen sie dieses tun. Für den eigenen Schutz empfiehlt sich hier eine FFP2-Maske. Wenn sie durch das Tragen der Maske in Phasen der starken physischen Belastung nicht teilnehmen können, dann müssen sie in diesen Phasen pausieren. Sie sprechen sich dazu mit dem Sportlehrer oder der Sportlehrerin ab.
Damit die notwendige Leistungsbewertung möglich ist, bekommen Schülerinnen und Schüler, die durch das Tragen der Maske nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, andere Arbeitsaufträge, die in der Regel theoretischer Art und schriftlich zu bearbeiten sind.
Der zeitliche Umfang der schriftlichen Aufgaben orientiert sich an der Dauer der versäumten Unterrichtseinheit.
Balthasar Rechner
* Regelungen des Ministeriums zum Sportunterricht vom Oktober 2020
Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsfeld „Bewegen an Geräten - Turnen“, ist möglich.
Wissenschaftler und Experten raten dazu, Sportarten und Bewegungsformen, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, in Sporthallen nicht zu betreiben.
Kontaktintensive Übungs- und Wettkampfformen sollen demnach nicht durchgeführt werden (z.B. Fußball, Handball, Basketball). Technische und taktische Elemente dieser Sportarten können in Kleingruppen jedoch wie bisher thematisiert werden. Wenn diese Sportarten und Bewegungsformen verbindliche Bestandteile einer Prüfung im Rahmen des Abiturs oder weiterer Bildungsgänge darstellen, können sie je nach den räumlichen Bedingungen der Schulen im Freien auch als Zielspiel durchgeführt werden.
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