Im Folgenden haben wir  einige Informationen zum Distanzunterricht zusammengestellt.

  • Für den Distanzunterricht haben wir die Stundenpläne der Sekundarstufe 1 verändert. Wir haben Elemente des Ganztags und Pausen gestrichen, so dass der Unterricht der Klassen 5 bis 7 grundsätzlich spätestens um 13:00 Uhr endet. Auch die Stundenpläne der Jahrgänge 8 und 9 wurden komprimiert, wenngleich hier auch Nachmittagsunterricht notwendig ist. Die neuen Stundenpläne finden Sie unten zum Download.

  • In den Stundenplänen sind keine EVA-Stunden ausgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen „Hausaufgaben“, die zu individuellen Zeiten erledigt werden können. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer setzen die Abgabetermine der Aufgaben.

  • Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend. Die Lehrkräfte überprüfen die Anwesenheit. Stehen technische Probleme einer Teilnahme am Unterricht entgegen, dann informieren Sie uns bitte entsprechend. Die Bereitstellung von digitalen Endgeräten ist möglich. Krankmeldungen schicken Sie bitte an das Sekretariat oder nutzen Sie ESIS.

  • Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet und fließen in die Leistungsbewertung ein. Selbstverständlich müssen auch die Leistungen im Distanzunterricht selbstständig erbracht werden. Die leichte Verfügbarkeit von Internetquellen oder die vereinfachten Möglichkeiten des Austausches von Ergebnissen darf nicht zu Plagiaten oder zu einem „Abschreiben“ führen.

  • Distanzunterricht ist Unterricht und unterliegt den entsprechenden Regeln. Wir gehen davon aus, dass Schülerinnen und Schüler angemessen gekleidet sind, während des Unterrichts nicht essen und den Ablauf der Videokonferenz nicht durch die Stummschaltung oder die Entfernung anderer Teilnehmer aus der Konferenz stören. TEAMS erlaubt es, dass Teilgruppen in Gruppenräumen zusammengeschaltet werden und dass sich die Lehrkraft in diese Räume zuschalten kann. Auch in Gruppenräumen ist auf eine angemessene Sprache und ein angemessenes Verhalten zu achten.

  • Es ist wünschenswert, dass die Schülerinnen und Schüler während der Videokonferenz die Kamera (auf Aufforderung) einschalten. Der Hintergrund kann in TEAMS geändert werden, sodass auch die Privatsphäre gewahrt bleibt. Die Aufzeichnung von Videokonferenzen oder das Erstellen von Screenshots ist verboten.

  • Die Kolleginnen und Kollegen sind grundsätzlich über TEAMS erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen sind aber aufgefordert worden, die Kontakte auf die Zeit des Unterrichts zu beschränken und nicht Rund-um-die-Uhr erreichbar zu sein. Haben Sie deshalb Geduld und Verständnis, wenn die Beantwortung von Fragen Zeit braucht.

  • Im Distanzunterricht werden wir erkrankte Kolleginnen und Kollegen nicht vertreten können. Es kann also immer kurzfristig zu einem stundenweisen Unterrichtsausfall kommen. Die Schülerinnen und Schüler können solche Phasen für Hausaufgaben oder andere anstehenden Arbeiten nutzen. Über einen Unterrichtsausfall werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel vom Fachlehrer oder der Fachlehrerin informiert.

  • Auch im Distanzunterricht wird mit Papier gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler benötigen deshalb einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz und möglichst auch Zugang zu einem Drucker, um Arbeitsblätter auszudrucken.

  • Das Mobiltelefon bietet auch im Distanzunterricht eine zu große Ablenkung. Wir raten dringend dazu, das Handy im Unterricht an einem anderen Ort zu lagern.

  • Auch sonst bietet ein Tag vor dem Computer oder Tablet ein hohes Ablenkungspotenzial. Wir empfehlen, dass Sie mit den Kindern eine regelmäßige Einsicht in den „Browserverlauf“ des Gerätes vereinbaren.

  • Achten Sie bitte darauf, dass sich die Kinder in den Pausen bewegen und möglichst an die frische Luft gehen.