Das Ministerium hat heute bekannt gegeben, dass ab dem 15.03. wieder alle Jahrgänge im sogenannten Wechselunterricht zur Schule kommen sollen.
Wechselunterricht bedeutet, dass ein Teil einer Klasse oder Lerngruppe zur Schule kommt und der andere Teil daheim im Distanzlernen bleibt. Der Wechsel der beiden Gruppen muss so gestaltet sein, dass jede Lerngruppe maximal eine Woche am Stück im Distanzlernen ist. Dieses System gibt es schon länger an den Grundschulen. Da es vom 15. an nur noch zwei Wochen bis zu den Osterferien sind, werden alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien in Summe eine Woche zur Schule kommen. Der Ganztag wird zunächst ausgesetzt, wodurch der Unterricht für die S1 in der Regel um 13:00 enden wird.
Möglich ist ein wochenweiser Wechsel, ein täglicher Wechsel oder ein Wechsel nach zwei oder drei Tagen. Die Vorgaben des Ministeriums sind allerdings recht umfangreich. Um diese Vorgaben vernünftig umsetzen zu können und die organisatorischen Schwierigkeiten zu klären, benötigen wir etwas Zeit. Wir werden Sie spätestens am Mittwoch über die Organisation der nächsten Wochen (wer? wann? wie?) informieren.
Bereits jetzt ist aber klar, dass der Distanzunterricht nicht mehr in der gewohnten Form, also mit begleitenden und durchgängig betreuten Videokonferenzen stattfinden kann. Wenn der Kollege oder die Kollegin in der Schule eine Teilgruppe unterrichtet, dann steht die Lehrkraft der Gruppe daheim in der Regel nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Übertragung des Unterrichts per Stream ist zwar theoretisch denkbar. Der Kollege oder die Kollegin wird aber den Kindern und Jugendlichen vor Ort in der Schule nicht gerecht, wenn die Aufmerksamkeit zusätzlich noch auf dem digitalen Format liegt.
Auch bezüglich der Organisation des Distanzunterrichts werden Sie am Mittwoch informiert.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 muss die Schule für die Tage des Distanzlernens eine "Notbetreuung" in der Schule anbieten. Solch eine Notbetreuung widerspricht allerdings dem Grundsatz der festen Lerngruppen. Wir werden nicht jedem Kind einen eigenen Raum anbieten können, da wir nahezu alle Räume für den regulären Präsenzunterricht benötigen. Ein Unterrichtsangebot kann es ebenfalls in der Notbetreuung nicht geben. Die Kinder werden lediglich beaufsichtigt. In der Vergangenheit haben keine bis maximal 8 Kinder die Notbetreuung in Anspruch genommen. Die Notbetreuung soll deshalb nur in wirklichen "Notfällen" in Anspruch genommen werden.
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