Auf dem gesamten Schulgelände und auch im Umfeld der Schule muss eine medizinische Maske getragen werden. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken oder FFP2 Masken.
Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren dürfen eine Alltagsmaske tragen, wenn es für sie keine passenden medizinischen Masken gibt.

In der Vergangenheit hat das Gesundheitsamt bei der Anordnung einer häuslichen Quarantäne zwischen den verschiedenen Maskentypen unterschieden. Teilweise wurden nur die Trägerinnen und Träger der FFP2 Masken von einer Quarantäne ausgenommen, wenn es in der Lerngruppe einen positiven Fall gab. Ob das immer so ist, wissen wir natürlich nicht.

Die Masken dürfen nur nach Aufforderung der Lehrkraft zum Essen und Trinken am festen Platz abgenommen werden. Auf dem Schulhof oder anderen Verkehrsflächen dürfen die Masken zum Essen und Trinken abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,50 Meter gewahrt ist. Auf dem Schulhof gibt es Markierungen, die den Abstand angeben. Lehrerinnen und Lehrer können darüber hinaus mit ihren Lerngruppen Maskenpausen auf dem Freigelände organisieren.

Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Hygiene- und Abstandregeln halten, müssen wir zum Schutz der anderen nach Hause schicken. Wir gehen davon aus, dass Sie als Eltern für uns in solchen Fällen telefonisch erreichbar sind. In der Regel werden die Kinder und Jugendlichen ein Handy haben, in dem die relevanten Telefonnummern gespeichert sind.

Die kommenden beiden Wochen werden für die Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch für die Schulleitung sehr herausfordernd sein, da die Wahrnehmung der Bedrohung durch die Pandemie und den sehr hohen Inzidenzwert sehr unterschiedlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn unsere Diskussionsfreudigkeit beim Thema "an Regeln halten" sehr begrenzt ist. 

Der Sportunterricht wir möglichst draußen stattfinden, wenn die Witterung es zulässt. Die Schülerinnen und Schüler sollen deshalb bitte geeignetes Schuhwerk und wärmere Sportkleidung mitführen. Die neue Allgemeinverfügung des Kreises lässt die Nutzung der Sporthallen zu, wenn der Anstand von 1,50 Meter konsequent gewahrt wird und eine medizinische Maske getragen wird.