Bedingt durch die unzureichende Bewertungsgrundlage im zweiten Halbjahr hat das Ministerium verfügt, dass es in diesem Schuljahr keine Mahnungen ("blauen Briefe") geben wird. Die weiteren Versetzungsbedingungen bleiben nach derzeitigem Stand davon unberührt. Ein Defizit auf dem Halbjahreszeugnis wird wie bisher als Mahnung für eine bedrohte Versetzung gewertet.
In welcher Art und Weise der für den 24. April vorgesehene Elternsprechtag stattfinden wird, ist noch nicht entschieden.
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