Die für den November geltende Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen für den Schulweg und für den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgebäudes.
Klar geregelt ist, dass unabhängig von Tragen einer Maske der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten ist.
Gruppen von Schülerinnen und Schülern, die sich im Bushaltebereich oder auch sonst außerhalb des Schulgeländes aufhalten, darf es deshalb nicht geben bzw. nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter.
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler darum, sich verlässlich an diese Regeln zu halten und keine unnötigen Grundsatzdiskussionen zu führen. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. (§1 (2))
Zur Klarstellung haben wir einige konkrete Regelungen der Coronas-Schutzverordnung zusammen gestellt:
Beim Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus werden die infizierten Personen und die Kontaktpersonen ersten Grades vom Gesundheitsamt zur häuslichen Quarantäne verpflichtet. Zur Kontaktperson ersten Grades wird man, wenn man mehr als 15 Minuten ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
In den wenigsten Familien wird es aber möglich sein, dass Kontaktpersonen ersten Grades vom Rest der Familie konsequent isoliert werden können. Aus diesem Grund bitte wir darum, dass auch Geschwisterkinder – obwohl diese nach formalen Kriterien Kontaktperson zweiten Grades sind – nicht zur Schule kommen und sich in freiwillige häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der angeordneten Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Die freiwillige Quarantäne sollte den gleichen Zeitraum umfassen.
Informieren Sie bitte das Sekretariat genau wie bei einer Krankmeldung und geben an, dass sich ihr Kind coronabedingt in häuslicher Quarantäne befindet, damit wir ein Angebot des Distanzlernens organisieren können.
Der oberbergische Kreis und die Gemeinde Engelskirchen haben festgelegt, dass Kontakte auf dem Schulgelände auf das absolut notwendige Maß - also das normale Unterrichtsgeschehen - beschränkt werden sollen.
Das bedeutet, dass keine Veranstaltungen mit Eltern oder anderen Gruppen stattfinden können und Eltern nur dann das Schulgelände betreten dürfen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Der für den 13. November festgelegte Elternsprechtag wird aus diesem Grund kein Präsenz-Sprechtag sein können. Die Beratungsgespräche werden online über Teams oder per Telefon durchgeführt werden. Nähere Informationen zum Ablauf und zur Terminabstimmung werden über die Schülerinnen und Schüler weitergegeben.
In der Mensa gelten ab dem 02.11.2020 höhere Preise für die im Kiosk verkauften Waren. Die Erhöhung ist leider durch gestiegene Einkaufspreise unvermeidbar.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Zeit von nach den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien in den Schulen wieder eine allgemeine Maskenpflicht gilt.*
Auf dem gesamten Schulgelände und auch in den Unterrichtsräumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden, wenn dabei die 1,5 Meter Abstandsregel eingehalten wird. Ansonsten darf die Maske nur dann angenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler von der Lehrkraft aus pädagogischen Gründen dazu aufgefordert werden. Auch dann muss aber der Abstand eingehalten werden.
Die Lehrkraft kann immer dann ohne Maske unterrichten, wenn ausreichend Abstand zur Lerngruppe vorhanden ist.
Der gesamte Bereich des Parkplatzes vor der Schule und der Bushaltestelle bis hin zur Olpener Straße gehört zum Schulgelände. Auch in diesem Bereich muss eine Maske getragen werden. Da dieser Bereich aber kaum zu beaufsichtigen ist, darf diese Bereich grundsätzlich nicht als Pausenbereich für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe genutzt werden.
* Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann die Schulleitung einzelne Schülerinnen und Schüler nur dann befreien, wenn ein aussagekräftiges ärztliches Attest aus medizinischen Gründen vorliegt. Solch ein Attest muss bitte der Schulleitung vorgelegt werden.
Für die Schülerinnen und Schüler, die für das Mittagessen nach den Ferien anmeldet sind, bitten wir folgendes zu beachten!
Über das Musikvermittlungsprogramm „WDR macht Schule: Musik on Tour“ dürfen sich in den nächsten Wochen viele Kindergärten und Schulen in Nordrhein-Westfalen freuen. Da der Weg in die Konzertsäle für Kindergärten und Schulen aufgrund der aktuellen Situation sehr aufwendig ist, besuchen die Musiker*innen der WDR Ensembles die KiTa-Gruppen und Schulklassen vermehrt direkt vor Ort.
Für das folgenden Ferienprogramm gibt es noch freie Plätze.
Eine Anmeldung ist noch bis Freitagmorgen um 9:00 Uhr möglich.
Alle Unterrichtsräume am ATG können gut gelüftet werden. Alle Fenster lassen sich vollständig öffnen und auch eine Querlüftung ist in der Regel möglich, da die meisten Flure ebenfalls Fenster haben.