Liebe Eltern,

ab Montag, 23.3., wird die in den Schulen des Landes NRW angebotene Notbetreuung neu geregelt. Der Kreis der berechtigten Familien wird ausgeweitet – nur noch ein Elternteil muss in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt sein - und die Dauer der Betreuung wird auf das Wochenende und die anstehenden Osterferien erweitert. Die Schulen sind über diese Regelung wie folgt informiert worden:


  • „Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

  • Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

  • Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

  • Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“

  • Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Die Durchführung des Notbetreuungsangebots soll weiterhin so organisiert werden, dass die Betreuungsgruppen in der Regel klassenbezogen und nur in Ausnahmefällen klassenübergreifend als Jahrgangsgruppe eingerichtet werden und diese Gruppen eine Größe von 5 Kindern nicht übersteigen dürfen.

Die Notbetreuung wird von Kolleginnen und Kollegen derjenigen Schule betreut, die das Kind besucht.

Sollten Sie Bedarf an diesem Angebot der Notfallbetreuung haben, dann melden Sie sich bitte jederzeit kurzfristig per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                                                                                                                                                                                               

Ich wünsche Ihnen alles Gute, das notwendige Maß an Gelassenheit und vor allem Gesundheit!

 

Balthasar Rechner

   -Schulleiter-