Immer dann, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht auf ihrem festen Sitzplatz im Klassenraum sitzen, müssen die Masken getragen werden. Also auch dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenraum umher bewegen. Somit ist auch bei besonderen Unterrichtsformen, bei denen die Sitzordnung aufgeweicht wird - beispielsweise beim Experimentieren im NW Unterricht - die Maske zwingend zu tragen.

Die Einhaltung diese eingeschränkten Maskenpflicht ist verbindlich. Nur auf den festen Sitzplätzen oder in Pausen zum Essen und Trinken mit 1,5 Meter Abstand darf die Maske abgenommen werden.