Wir haben im Kollegium Grundsätze verabredet, wie die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Quarantäne organisiert werden soll.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler über Angebote des Distanzlernens zu beschulen. Über die Art des Distanzlernens entscheidet der Lehrer oder die Lehrerin. Ein Zuschalten per Videokonferenz ist lediglich eine von vielen Möglichkeiten eines Distanzlernens.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Angebote des Distanzlernens wahrzunehmen.
Die verpflichtenden Angebote des Distanzlernens beziehen sich ausdrücklich nicht auf erkrankte Schülerinnen und Schüler.
Das angehängte Dokument fasst alle Regelungen zusammen.
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