Das Ministerium hat Informationen zusammengestellt, die eine Urlaubsreise in ein Covid-19-Risikogebiet bzw. die Rückkehr nach Deutschland betreffen. 


Grundsätzlich gilt, dass bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet alle Rückkehrer zunächst in Quarantäne müssen und Schülerinnen und Schüler dann natürlich nicht zur Schule kommen dürfen. Um Unterrichtsausfall bzw. ein Fehlen im Unterricht zu vermeiden ist es wünschenswert, dass in den Herbstferien möglichst keine privaten Urlaubsreisen in ein Risikogebiet stattfinden. 

Detaillierte Informationen finden Sie in den angehängten Dokumenten.