Die Schulkonferenz hat die beweglichen Ferientage für das kommende Schuljahr festgelegt.

Traditionell sind die drei Tage über Karneval (25.2., 28.2, 1.3.) und der Freitag nach Christ Himmelfahrt (27.5.) frei. Der Brückentag nach Himmelfahrt ist der Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür.