Das Ministerium hat verfügt, dass ab dem kommenden Montag (10.01.2022) zunächst auch die immunisierten Personen in die regelmäßige Testpflicht einbezogen werden. Die Coronabetreuungsverordnung soll bis Montag entsprechend geändert werden.
Somit müssen alle Schüler:innen und alle anderen in der Schule beschäftigten Personen an wöchentlich drei Testungen in der Schule teilnehmen oder an den Testtagen eine gültige Bescheinigung eines Testzentrums mitführen. Der Impfstatus spielt zunächst keine Rolle mehr. Die regelmäßigen Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Bei Fehltagen ist immer der erste Schultag nach der Fehlzeit ein individueller Testtag.
Über die geplante Änderung der Quarantäneregelung informiere ich Sie, sobald wir hierzu genauere Informationen haben. Ich gehe aber bereits jetzt davon aus, dass es zu erhöhten Ausfällen bei den Lehrkräften kommen wird und partieller Ausfall von Unterricht wahrscheinlich ist.
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