Seit diesem Schuljahr haben wir alle Klassenräumen der Erprobungsstufe mit Handyschränken ausgestattet.
Die Schulkonferenz hat die verbindliche Nutzung dieser Handyschränke für die Jahrgänge 5 und 6 beschlossen. Die Handys müssen ab der ersten Stunde im Klassenraum bis zur letzten Stunde im Klassenraum in den verschlossenen Handyschränken aufbewahrt werden.
Noch besser ist es allerdings, wenn die Kinder die Handys nicht mit zur Schule bringen.
Jahrgangsstufen 5/6:
Smartphones werden in einem von der Klassenleitung festgelegten zeitlichen Rahmen während des Schultags in dem hierfür vorgesehenen Handyschrank im Klassenraum aufbewahrt. Weitere digitale Geräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, sind vorzugsweise in der Schultasche oder im Spind aufzubewahren.
Jahrgangsstufe 7:
Smartphones und sonstige digitale Geräte sind vorzugsweise in der Schultasche oder im Spind aufzubewahren.
Grundsätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf dem Schulgelände ein Handy oder sonstiges digitales Endgerät nicht nutzen dürfen. Die Lehrkraft kann Ausnahmen für die schulische Nutzung erlauben.
Einen