Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wir haben einige Regeln zusammengestellt, an die sich die Schülerinnen und Schüler unbedingt halten müssen. Wir freuen uns, wenn diese Regeln gemeinsam daheim besprochen werden und sich alle daran halten. 


Schule in der Pandemie – Hygiene- und Abstandsregeln

  • Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht trage ich grundsätzlich eine Mund- Nasenbedeckung (Maske).

  • Ich bemühe mich zu allen anderen Personen – auch mit Maske - Abstand zu halten und vermeide körperlichen Kontakt zu anderen.

  • Ich bin dafür verantwortlich, eine ausreichende Anzahl an Masken mitzuführen und die Maske zu wechseln, wenn diese durchfeuchtet ist.

  • Ich darf die Maske grundsätzlich nur abnehmen, wenn mich eine Lehrkraft dazu auffordert. Ohne Maske muss ich mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen halten.

  • In den Hofpausen darf ich die Maske auf dem Schulhof oder bei Regen im Schulgebäude zum Essen und Trinken ausnahmsweise abnehmen, wenn ich 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen einhalte.

  • In der Mittagspause darf auch die Grünfläche an der Laufbahn bis zum Teich genutzt werden. Der Grünstreifen parallel zur Fa. Keil ist keine Pausenfläche.

  • Der 1,5 Meter Abstand ist ungefähr eingehalten, wenn ich mich mit ausgestreckten Armen im Kreis drehe und niemanden berühre. Auf dem Schulhof gibt es auch entsprechende Markierungen.

  • Ich sorge dafür, dass ich meine Hände regelmäßig und vor dem Betreten des Klassen- oder Kursraums reinige. Ich vermeide Engpässe, indem ich ein eigenes Fläschchen mit Handdesinfektionsmittel dabei habe und dieses nutze.

  • In den Klassen- und Kursräumen dokumentiert die Lehrkraft eine feste Sitzordnung. Ich setze mich immer auf den mir zugeteilten Platz und verändere die Sitzordnung nicht.

  • Die Bushaltestelle, der Lehrerparkplatz und auch der Grünstreifen zur Olpener Straße gehört zum Schulgebäude. Hier gelten die gleichen Regeln wie hinter dem Zaun zum Schulhof. Ich muss also eine Maske tragen und Abstand halten, wenn ich ankomme oder auf den Bus warte.

    • Die Bushaltestelle, der Lehrerparkplatz und der Grünstreifen zur Olpener Straße dürfen auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe nicht als Aufenthaltsraum in Pausen oder Freistunden genutzt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Flächen außerhalb des Zauns, die vom Schulhof aus einsehbar sind, nicht als Aufenthaltsfläche genutzt werden dürfen. (Diese Maßnahme ist notwendig, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich Schülerinnen und Schüler auf diesen Flächen nicht an Abstands- und Hygieneregeln halten.)

  • Wir können in der Schule unter den erschwerten Bedingungen nur sicher und erfolgreich arbeiten, wenn sich alle an die Regeln halten. Mir ist klar, dass ich bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen die Hygiene- und Abstandsregeln nach Hause geschickt werde und mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen muss.

 

Balthasar Rechner