Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.
Das Ministerium hat drei verschiedene Szenarien entwickelt, wie der Unterricht nach den Weihnachtsferien weitergehen könnte.
Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:
Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:
In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen - am Gymnasium der Jahrgang Q2 - bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt.
Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:
Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 - wo immer möglich - sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Abschlussklassen am Gymnasium sind der Jahrgang Q2. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.
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