Um die Quarantänezeit bzw. die Zeit der angeordneten häuslichen Isolation zu verkürzen, besteht für Kontaktpersonen die Möglichkeit einer sogenannten Freitestung. Solch eine Freitestung ist nur möglich, wenn die betroffene Person keine Krankheitssymptome hat und die im Schreiben des Gesundheitsamtes vorgegebene Frist verstrichen ist.
Beachten Sie bitte, dass auch geimpfte Kontaktpersonen bei auftretender Symptomatik einer Testpflicht unterliegen. Die genauen Ausführungen dazu entnehmen die Kontaktpersonen bitte dem an sie ausgehändigten Schreiben.
Für die Freitestung gibt es offizielle Teststellen, die die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage bei der Schule ausstellen können (https://www.obk.de/cms200/aktuelles/sars/testen/)
Sie finden die Listen des oberbergischen Kreises hier:
und hier:
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