In diesem Jahr werden die Klassenleitungen den Eltern über die Kinder einen Ausdruck der Quartalsnoten mitgeben. Dies wird rechtzeitig vor dem Elternsprechtag (20.11.2020) sein.
In diesem Zusammenhang möchten wir darüber informieren, dass die Quartalsnoten den jetzigen Leistungsstand und damit eine Tendenz wiedergeben. Die Zeugnisnote ergibt sich nicht aus dem arithmetischen Mittel der beiden Quartale, zumal in der Sek I bisher in der Regel nur eine von zwei bis drei Klassenarbeiten geschrieben wurde.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in dieser und der nächsten Woche läuft der Biber-Wettbewerb. Der Informatik-Biber ist Deutschlands größter Schülerwettbewerb im Bereich Informatik. Die Jahrgangsstufen 5-8 des ATG nehmen geschlossen im Klassenverband an diesem Wettbewerb teil. Für alle älteren Schülerinnen und Schüler wird der Wettbewerb „nur“ im Rahmen des Informatikunterrichts durchgeführt.
Trotzdem können alle mitmachen und mit knobeln!!!
Um die schwierige Situation der Schülerbeförderung zwischen Vilkerath und dem ATG auf der Linie 310 zu entzerren, wird morgens ein zusätzlicher Bus eingesetzt:
Dieser startet ab 7:08 Uhr am Rotter Weg in Vilkerath und ab 7:09 Uhr ab Vilkerath. Der Bus ist an der Beschriftung Schulzentrum Ründeroth/Walbach zu erkennen.
Um die Rückfahrt an den Kurztagen Dienstag und Freitag zu entzerren, wird für einen Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler der Unterricht in der letzten Doppelstunde um 10 Minuten gekürzt. Der Unterricht endet in den unten genannten Klassen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler um 12:50 Uhr, damit der Bus um 12:57 erreicht werden kann. Die Kürzung des Unterrichts kann durch eine Erhöhung der EVA-Aufgaben ausgeglichen werden. Für die anderen Schülerinnen und Schüler endet der Unterricht um 13:00.
Der Elternsprechtag im Distanzformat wird um eine Woche verschoben und findet nun am Freitag, 20.11.2020, statt. Die Beratung wird in Video- oder Audiokonferenzen über die Zugänge der Schülerinnen und Schüler in Microsoft TEAMS durchgeführt werden. Alternativ sind auch Telefongespräche möglich.
Wir werden für die Organisation der Termine über die Schülerinnen und Schüler ein Anmeldeformular verteilen. Nach Absprache mit den Lehrkräften wird es in vielen Fällen auch die Möglichkeit geben, Beratungstermine außerhalb des eigentlichen Sprechtags zu vereinbaren.
Durch die Vereinbarung eines Beratungstermins über TEAMS stimmen Sie der Nutzung von Microsoft-Teams zu. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Mitschneiden bzw. Aufnehmen der Beratungsgespräche verboten ist.
Die für den November geltende Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen für den Schulweg und für den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgebäudes.
Klar geregelt ist, dass unabhängig von Tragen einer Maske der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten ist.
Gruppen von Schülerinnen und Schülern, die sich im Bushaltebereich oder auch sonst außerhalb des Schulgeländes aufhalten, darf es deshalb nicht geben bzw. nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter.
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler darum, sich verlässlich an diese Regeln zu halten und keine unnötigen Grundsatzdiskussionen zu führen. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. (§1 (2))
Zur Klarstellung haben wir einige konkrete Regelungen der Coronas-Schutzverordnung zusammen gestellt:
Beim Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus werden die infizierten Personen und die Kontaktpersonen ersten Grades vom Gesundheitsamt zur häuslichen Quarantäne verpflichtet. Zur Kontaktperson ersten Grades wird man, wenn man mehr als 15 Minuten ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
In den wenigsten Familien wird es aber möglich sein, dass Kontaktpersonen ersten Grades vom Rest der Familie konsequent isoliert werden können. Aus diesem Grund bitte wir darum, dass auch Geschwisterkinder – obwohl diese nach formalen Kriterien Kontaktperson zweiten Grades sind – nicht zur Schule kommen und sich in freiwillige häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der angeordneten Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Die freiwillige Quarantäne sollte den gleichen Zeitraum umfassen.
Informieren Sie bitte das Sekretariat genau wie bei einer Krankmeldung und geben an, dass sich ihr Kind coronabedingt in häuslicher Quarantäne befindet, damit wir ein Angebot des Distanzlernens organisieren können.
Der oberbergische Kreis und die Gemeinde Engelskirchen haben festgelegt, dass Kontakte auf dem Schulgelände auf das absolut notwendige Maß - also das normale Unterrichtsgeschehen - beschränkt werden sollen.
Das bedeutet, dass keine Veranstaltungen mit Eltern oder anderen Gruppen stattfinden können und Eltern nur dann das Schulgelände betreten dürfen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Der für den 13. November festgelegte Elternsprechtag wird aus diesem Grund kein Präsenz-Sprechtag sein können. Die Beratungsgespräche werden online über Teams oder per Telefon durchgeführt werden. Nähere Informationen zum Ablauf und zur Terminabstimmung werden über die Schülerinnen und Schüler weitergegeben.
In der Mensa gelten ab dem 02.11.2020 höhere Preise für die im Kiosk verkauften Waren. Die Erhöhung ist leider durch gestiegene Einkaufspreise unvermeidbar.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Zeit von nach den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien in den Schulen wieder eine allgemeine Maskenpflicht gilt.*
Auf dem gesamten Schulgelände und auch in den Unterrichtsräumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden, wenn dabei die 1,5 Meter Abstandsregel eingehalten wird. Ansonsten darf die Maske nur dann angenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler von der Lehrkraft aus pädagogischen Gründen dazu aufgefordert werden. Auch dann muss aber der Abstand eingehalten werden.
Die Lehrkraft kann immer dann ohne Maske unterrichten, wenn ausreichend Abstand zur Lerngruppe vorhanden ist.
Der gesamte Bereich des Parkplatzes vor der Schule und der Bushaltestelle bis hin zur Olpener Straße gehört zum Schulgelände. Auch in diesem Bereich muss eine Maske getragen werden. Da dieser Bereich aber kaum zu beaufsichtigen ist, darf diese Bereich grundsätzlich nicht als Pausenbereich für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe genutzt werden.
* Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann die Schulleitung einzelne Schülerinnen und Schüler nur dann befreien, wenn ein aussagekräftiges ärztliches Attest aus medizinischen Gründen vorliegt. Solch ein Attest muss bitte der Schulleitung vorgelegt werden.