Die Landesregierung hat die Schulen am heutigen Donnerstag darüber informiert, dass der Unterricht nach den Osterferien zunächst für eine Woche als Distanzunterricht durchgeführt werden soll. Ausgenommen davon sind nur die Anschlussklassen. Bei uns sind das die Jahrgänge Q1 und Q2. Für diese Stufen gibt es einen Präsenzunterricht. Die entsprechenden Stundenpläne werden durch die Stufenleiter verschickt.

Für die Jahrgänge 5 bis EF gilt der bekannte Distanzstundenplan und die Unterrichtsorganisation über TEAMS.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt das Ministerium eine Testpflicht vor:

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Schule hat ausreichend Selbsttests vorrätig. Wir werden am Montag in der Q2 und Q2 mit den Tests beginnen. Wer nicht in der Schule getestet werden möchte, muss am Montag eine andere negative Testung nachweisen (s.o.).

 

Wie auch in der Vergangenheit gibt es für die Kinder der Klassen 5 bis 6 die Möglichkeit einer Betreuung in der Schule (Notbetreuung)

Das Ministerium schreibt dazu:

Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Die Betreuung kann mit dem angehängten Formular beantragt werden.

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Erstelldatum Donnerstag, 08. April 2021 22:11
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