Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. 

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. 

In vielen Fällen gibt es keine landesweite Regelung. dann gilt der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“.

Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

Sollte die Schulleitung oder der Schulträger entscheiden, dass Unterricht nicht stattfindet, informiert die Schule alle Eltern über den Schulmanager und auf der Homepage.

 

Weitere Informationen finden man hier: Extreme Witterung | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)